Allgemeine Geschäftsbedingungen des Getränkegroßhandels


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Getränkegroßhandels 2009

1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich nach den nachstehenden
Bedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle unsere Angebote
sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigung
erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist.

2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt
die Lieferung außerhalb der üblichen Geschäftszeit, werden zusätzlich Kosten berechnet.
Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigen den Abnehmer nicht, vom
Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen.

3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich
der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der
Arten und Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen.
Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen.
Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen.
Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge
des trüben Bieres ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe.
Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen sowie bei Rückbier, kann der
Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel,
die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen
zu dessen Lasten.

4. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Zusätzliche
Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.

5. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei der Lieferung bar oder durch Bankabbuchung
und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung.
Bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als mit dem
Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
banküblicher Höhe zu berechnen.

6. Paletten, Kisten, Mehrweg-Flaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde)
werden dem Käufer nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen.
Für Mehrweg-Flaschen und Kisten wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben;
es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen.
Der Käufer ist zur Rückgabe des Leerguts in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Nicht
zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das Pfand wird dabei
angerechnet.

7. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung
unverzüglich zurückzugeben. Nach dem zweiten Monat ab Lieferungsdatum wird die handelsübliche
Miete berechnet. Wird nach Ablauf von 24 Monaten oder bei Beendigung der
Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflasche nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungspreis
berechnet.

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises sowie aller
unserer sonstigen Forderungen unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind
wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Der
Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware
an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von
uns gelieferten Waren ihm zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur
Sicherung an uns. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen,
nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in
Höhe des Wertes der Vorhaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs.

9. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Elmshorn vereinbart.

10. Empfehlung für die Behandlung der Getränke: Bier ist nach Ankunft sofort kühl zu lagern
und in keinem Falle in der Sonne oder in geheizten Räumen, auch nicht für kurze Zeit, stehen
zu lassen.
Limonaden dürfen auf keinen Fall, auch nicht für kurze Zeit, Sonnenausstrahlungen ausgesetzt
werden. Bier sollte nicht über 14 Tage alt werden.
Für den Fall der unsachgemäßen Lagerung von Bier und Limonaden sind Reklamationen gemäß
der Ziffer 3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.